Es
steht
außer
Frage,
dass
jedes
Volk
nach
einem
Krieg
das
Recht
und
den
Anspruch
auf
einen
Friedensvertrag
hat.
Selbst
wenn
es
den
Krieg,
aus
welchem
Grund
auch
immer,
ausgelöst
hat.
Obwohl
letzteres
selten
der
Fall
ist.
Denn
Kriege
werden
weniger
von
Völkern
ausgelöst
als
vielmehr
von
den
Herrschern
oder
Regierenden,
die
meistens die eigenen Machtinteressen über die Bedürfnisse des Volkes stellen.
Bereits
1947
schlug
die
damalige
UdSSR
auf
der
Außenminister-Konferenz
in
London
ein
Programm
vor,
in
dem
eine
gesamtdeutsche
Regierung
Partner
eines
Friedensvertrages
werden
sollte.
Dieser
Vorschlag
wurde
jedoch
von
den
westlichen
Regierungen,
allen
voran
den
USA,
abgelehnt.
Dieselben
waren
es
auch,
die
sich
später
maßgeblich
an
der
Gründung
der
„Bundesrepublik“
als
Separatstaat
beteiligten,
was
unter
anderem
dazu
führte,
dass
die
DDR
überhaupt
erst
gegründet
wurde.
Da
in
der
BRiD
damals
wie
heute
Polit-Marionetten
eingeschleut
werden,
die
den
Besatzungsmächten
hörig
sind,
ist
es
nicht
verwunderlich,
dass
Hans
Dietrich
Genscher
und
Helmut
Kohl,
1990
auf
einen
Friedensvertrag
verzichteten.
Es
zeigt
überdeutlich,
dass
die
Regierungen
der
Alliierten,
ausgenommen
Russland,
Gegner eines Friedensvertrages mit den Deutschen sind.
Was
die
meisten
nicht
verstehen,
ist,
dass
dieser
Friedensvertrag
nicht
erst
seit
Beendigung
des
2.
Weltkrieges,
sondern
seit
über
100
Jahren
überfällig
ist!
Denn
der
Weltkrieg
wurde
im
Jahre
1918
lediglich
durch
eine
Waffenstillstandsvereinbarung
unterbrochen.
Was
dieser
Waffenstillstand
bedeutet,
kann
man
in
der
Haager
Landkriegsordnung
nachlesen:
Art.
36
[Folgen
des
Waffenstillstandes;
Aufnahme
der
Kampfhandlungen]
Der
Waffenstillstand
unterbricht
die
Kriegsunternehmungen
kraft
eines
wechselseitigen
Übereinkommens
der
Kriegsparteien.
Ist
eine
bestimmte
Dauer
nicht
vereinbart
worden,
so
können
die
Kriegsparteien
jederzeit
die
Feindseligkeiten
wieder
aufnehmen,
doch
nur
unter
der
Voraussetzung,
dass
der
Feind,
gemäß
den
Bedingungen
des
Waffenstillstandes,
rechtzeitig
benachrichtigt
wird.
Ein
Friedensvertrag
kann
also
nur
von
souveränen
Staaten
oder
seinen
Organen
abgeschlossen
werden,
die
damals
die
Kriegserklärungen
ausgesprochen
haben.
In
der
heutigen
BRiD
besitzen
nur
die
reaktivierten
Gemeinden
und
Städte
diese
Reststaatlichkeit.
Die
Alliierten
und
die
Länder,
die
sie
besetzen,
befinden
sich
heute
im
See-
und
Handelsrecht,
weshalb
das
indigene
Volk
als
Sache
behandelt
wird.
Um
diesen
Zustand
zu
beenden,
müssen
wir
dringend
ins
Handeln
kommen
und
unsere
Geschicke
wieder selbst in die Hand nehmen.
Nach
einem
gültig
abgeschlossenen
Friedensvertrag
ist
unser
wunderschönes
Deutschland
wieder
vollständig
souverän
und
die
Staatsangehörigen können ihre Belange selbst in die Hand nehmen.
Friedensvertrag
Es
steht
außer
Frage,
dass
jedes
Volk
nach
einem
Krieg
das
Recht
und
den
Anspruch
auf
einen
Friedensvertrag
hat.
Selbst
wenn
es
den
Krieg,
aus
welchem
Grund
auch
immer,
ausgelöst
hat.
Obwohl
letzteres
selten
der
Fall
ist.
Denn
Kriege
werden
weniger
von
Völkern
ausgelöst
als
vielmehr
von
den
Herrschern
oder
Regierenden,
die
meistens
die
eigenen
Machtinteressen
über
die
Bedürfnisse
des
Volkes stellen.
Bereits
1947
schlug
die
damalige
UdSSR
auf
der
Außenminister-Konferenz
in
London
ein
Programm
vor,
in
dem
eine
gesamtdeutsche
Regierung
Partner
eines
Friedensvertrages
werden
sollte.
Dieser
Vorschlag
wurde
jedoch
von
den
westlichen
Regierungen,
allen
voran
den
USA,
abgelehnt.
Dieselben
waren
es
auch,
die
sich
später
maßgeblich
an
der
Gründung
der
„Bundesrepublik“
als
Separatstaat
beteiligten,
was
unter
anderem
dazu
führte,
dass
die
DDR
überhaupt
erst
gegründet
wurde.
Da
in
der
BRiD
damals
wie
heute
Polit-
Marionetten
eingeschleut
werden,
die
den
Besatzungsmächten
hörig
sind,
ist
es
nicht
verwunderlich,
dass
Hans
Dietrich
Genscher
und
Helmut
Kohl,
1990
auf
einen
Friedensvertrag
verzichteten.
Es
zeigt
überdeutlich,
dass
die
Regierungen
der
Alliierten,
ausgenommen
Russland,
Gegner
eines
Friedensvertrages
mit
den
Deutschen
sind.
Was
die
meisten
nicht
verstehen,
ist,
dass
dieser
Friedensvertrag
nicht
erst
seit
Beendigung
des
2.
Weltkrieges,
sondern
seit
über
100
Jahren
überfällig
ist!
Denn
der
Weltkrieg
wurde
im
Jahre
1918
lediglich
durch
eine
Waffenstillstandsvereinbarung
unterbrochen.
Was
dieser
Waffenstillstand
bedeutet,
kann
man
in
der
Haager
Landkriegsordnung
nachlesen:
Art.
36
[Folgen
des
Waffenstillstandes;
Aufnahme
der
Kampfhandlungen]
Der
Waffenstillstand
unterbricht
die
Kriegsunternehmungen
kraft
eines
wechselseitigen
Übereinkommens
der
Kriegsparteien.
Ist
eine
bestimmte
Dauer
nicht
vereinbart
worden,
so
können
die
Kriegsparteien
jederzeit
die
Feindseligkeiten
wieder
aufnehmen,
doch
nur
unter
der
Voraussetzung,
dass
der
Feind,
gemäß
den
Bedingungen
des
Waffenstillstandes,
rechtzeitig benachrichtigt wird.
Ein
Friedensvertrag
kann
also
nur
von
souveränen
Staaten
oder
seinen
Organen
abgeschlossen
werden,
die
damals
die
Kriegserklärungen
ausgesprochen
haben.
In
der
heutigen
BRiD
besitzen
nur
die
reaktivierten
Gemeinden
und
Städte
diese
Reststaatlichkeit.
Die
Alliierten
und
die
Länder,
die
sie
besetzen,
befinden
sich
heute
im
See-
und
Handelsrecht,
weshalb
das
indigene
Volk
als
Sache
behandelt
wird.
Um
diesen
Zustand
zu
beenden,
müssen
wir
dringend
ins
Handeln
kommen
und
unsere
Geschicke wieder selbst in die Hand nehmen.
Nach
einem
gültig
abgeschlossenen
Friedensvertrag
ist
unser
wunderschönes
Deutschland
wieder
vollständig
souverän
und
die
Staatsangehörigen
können
ihre
Belange
selbst in die Hand nehmen.
Friedensvertrag