Beantragen Sie hier Ihre Indigenat-Karte
Die
Indigenat-Karte
ist
eine
Urkunde
und
Lichtbildausweis
mit
einer
beglaubigten
Autographie des Inhabers der Indigenat-Karte.
Die Indigenat-Karte weist den Inhaber als indigenen Deutschen, also als
Eingeborenen und Staatsangehörigen in einem deutschen Bundesstaat gemäß
RuStAG
vom
22.
Juli
1913
aus.
Siehe
auch:
[
Grundgesetz
für
die
Bundesrepublik
Deutschland Artikel 116 Absatz 1, erster Halbsatz
]
Die Indigenat-Karte hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren.
Beglaubigt
wird
die
Autographie
des
Inhabers
der
Indigenat-Karte
durch
die
im
Notstand gegründete Wahlkommission der königlich Preußischen Provinz Schleswig-Holstein.
Die
Indigenat-Karte
kann
nur
an
nachgewiesene
Deutsche
ausgestellt
werden,
die
gemäß
der
gültigen
gesetzlichen
Regelung
des
Reichs-
und
Staatsangehörigkeitsgesetzes,
RuStAG
vom
22.
Juli
1913
im
Besitz
der
Staatsangehörigkeit
in
einem
deutschen
Bundesstaat (vorläufiger Staatsangehörigkeitsausweis) sind.
Die aus Zuwendungen oder Schenkungen stammenden Mittel, in der Kasse der Wahlkommission, werden verwendet für:
• Geräte wie zum Beispiel Drucker, Scanner, Laminiergerät etc.
• Verbrauchsmaterial ( Papier, Ordner, Druckerfarbe etc.)
• Software für Datenbank und Weltnetzseiten etc.
• laufende Kosten für z.B. Weltnetzseiten, Videokonferenzen, Postfach
• Portokosten für Wahlen und die Arbeit der Wahlkommission Schleswig-Holstein (WKSH)
• Recherche und Erstellung von Siegeln
• Druckkosten für Wahlbekanntmachungen, Extrablätter der WKSH etc.
• Wahldurchführung (Wahllokal etc.)
Sie werden definitiv nicht und niemals verwendet für:
• Lohnzahlungen an Mitglieder der WK
• Speisen und Getränke für Mitglieder der WK
Die Indigenat Karte ist kostenlos aber sehr wertvoll !
Um die Materialien zu finanzieren, die es braucht, um diese Dokumente zu erstellen, sind wir über eine kleine Zuwendung sehr
dankbar.