Beantragen Sie hier Ihren
Staatsangehörigkeitsausweis
Der
Staatsangehörigkeitsausweis
ist
eine
Urkunde
und
ein
Lichtbildausweis
mit
einer beglaubigten Autographie der ausstellenden Wahlkommission.
Der
Staatsangehörigkeisausweis
weist
den
Inhaber
als
Deutschen
Staatsbürger
in
einem
Bundesstaat
gemäß
RuStAG
vom
22.
Juli
1913
aus.
Siehe
auch:
[
Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 116 Absatz 1, erster Halbsatz
]
Der
Staatsangehörigkeitsausweis
ist
ein
vorläufiger
und
ist
so
lange
gültig,
bis
die
Souveränität Deutschlands wieder hergestellt ist und der Notstand aufgehoben.
Der
Staatsangehörigkeitsausweis
kann
nur
an
Deutsche
ausgestellt
werden,
die
gemäß
der
gültigen
gesetzlichen
Regelung
des
Reichs-
und
Staatsangehörigkeitsgesetzes,
RuStAG
vom
22.
Juli
1913
im
Besitz
der
Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat sind.
Die aus Zuwendungen oder Schenkungen stammenden Mittel, in der Kasse der Wahlkommission, werden verwendet für:
• Geräte wie zum Beispiel Drucker, Scanner, Laminiergerät etc.
• Verbrauchsmaterial ( Papier, Ordner, Druckerfarbe etc.)
• Software für Datenbank und Weltnetzseiten etc.
• laufende Kosten für z.B. Weltnetzseiten, Videokonferenzen, Postfach
• Portokosten für Wahlen und die Arbeit der Wahlkommission Schleswig-Holstein (WKSH)
• Recherche und Erstellung von Siegeln
• Druckkosten für Wahlbekanntmachungen, Extrablätter der WKSH etc.
• Wahldurchführung (Wahllokal etc.)
Sie werden definitiv nicht und niemals verwendet für:
• Lohnzahlungen an Mitglieder der WK
• Speisen und Getränke für Mitglieder der WK
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kostenlos aber sehr wertvoll !
Um die Materialien zu finanzieren, die es braucht, um diese Dokumente zu erstellen, sind wir über eine kleine Zuwendung sehr
dankbar.
Dieser
bereits
über
100
Jahre
alte
Hinweis
hat
an
Aktualität
nichts
eingebüßt.
Bitte
denke
daran,
je
genauer
und
sorgfältiger
die
Ausfüllung des Antrages erfolgt, um so mehr wird die Erteilung des Staatsangehörigkeitsausweises beschleunigt werden können.
Gefunden im Landesarchiv Schleswig-Holstein.