Naturrecht
In der Rechtsphilosophie die Gesamtheit der der Natur innewohnenden, zeitlos gültigen, vernunftnotwendigen Rechtssätze, die über
den vom Menschen gesetzten Rechtssätzen stehen.
Menschenrecht
Das dem Menschen als solches zustehende, angeborene, unveräußerliche, unantastbare Recht.
(vor allem die Rechte auf Leben, Freiheit und Eigentum)
Völkerrecht – internationales Recht
Hoheiten oder Staaten treffen Regelungen untereinander, welche sie dann befolgen müssen.
Staatsrecht – Hoheitsrecht
Eine Gesellschaft, also eine Gruppe von Menschen überträgt jemandem die Vertretung der Gesellschaft, die Hoheit. Das Staatsrecht
umfasst die allgemeinen Rechtssätze über das Verhältnis von Staat und Gesellschaft, insbesondere die Grundrechte.
See- und Handelsrecht – Privatrecht
Handelsrecht tritt in Kraft, wenn zwei Menschen Verträge miteinander schließen oder Handel betreiben.
Hierzu gibt es etwas wichtiges zu beachten: Handelsrecht bricht Völkerrecht.
Beim Handelsrecht geht es vor allem um die Willenserklärung, bzw. der Willensentscheidung eines Menschen. Wenn zwei oder mehr
Menschen sich also beim Handel oder in einem Vertrag einig sind, sind das deren Regeln. Das Völkerrecht hat da gar nichts mit zu tun.
So die angewandte Rechtspraxis. Dies gilt, solange sie nicht gegen höherrangiges Recht verstößt.