Bin
ich
ein
Mensch
oder
bin
ich
eine
Person?
Die
meisten
Menschen
sehen
in
den
beiden
Begriffen
keinen
Unterschied.
Diese
Sichtweise
ist
jedoch
falsch,
denn
es
gibt
einen
großen
Unterschied:
Er
ist
rechtlichen
Ursprungs
und
wirkt
sich
auf
das
Leben
jedes Einzelnen aus.
Jeder
Mann
und
jedes
Weib
werden
als
Menschen
geboren
–
und
damit
als
gottgegebene,
beseelte
Wesen
mit
allen
Menschenrechten.
Gott
allein
darf
diese
Rechte einschränken und sonst niemand!
So
aber
lässt
sich
in
einer
Gesellschaft
keine
soziale
Struktur
aufbauen.
Daher
wurde
eine
fiktive
Welt
geschaffen,
bestehend
aus
Personen, über die es möglich ist, Rechte durchzusetzen.
Deshalb
„stellt“
die
Regierung
jedem
Menschen
eine
Person,
mit
der
dieser
in
einem
fiktiven
System
handlungsfähig
ist,
im
Gegenzug
dafür aber seine Rechte auch eingeschränkt werden können.
Einfach
ausgedrückt:
Ein
Mensch
ist
keine
Person
–
er
hat
eine
Person.
Eine
Vorgehensweise,
die
durchaus
Sinn
macht,
um
ein
soziales
Miteinander
zu
ermöglichen.
Das
Problem
ist
nur,
dass
sich
im
Laufe
der
Jahrzehnte
daraus
ein
Sklaven-
und
Abzocke-System
entwickelt hat, das seines Gleichen sucht.
Betrachten
wir
das
Ganze
nun
etwas
ausführlicher:
Schauen
wir
doch
einmal
in
den
Vorgänger
des
Bürgerlichen
Gesetzbuches,
in
das
Allgemeine Landrecht für preußische Staaten
.
Im
ersten
Teil
des
allgemeinen
Landrechts,
der
sich
mit
Personen
und
deren
Rechten
überhaupt
auseinandersetzt,
steht
unter
§
1
folgendes geschrieben:
„Der Mensch wird, in so fern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.“
Dies
bedeutet
nichts
anderes,
als
dass
der
Mensch
keine
Person
und
die
Person
kein
Mensch
sein
kann.
In
diesem
Satz
wird
eindeutig
zwischen
dem
Menschen
und
der
Person
unterschieden.
Denn
der
Mensch
wird
erst
eine
Person
genannt,
wenn
ein
bestimmtes
Ereignis
eintritt
bzw.
vorliegt,
nämlich
wenn
er
Rechte
in
einer
bürgerlichen
Gesellschaft
genießt.
Um
die
Begriffe
noch
ein
wenig
genauer
zu
kristallisieren,
nehmen
wir
uns
einmal
das
Standardwerk
für
Juristen
zu
Hilfe
und
schauen,
wie
der
Mensch
überhaupt
definiert
ist.
Im
juristischen Wörterbuch
von Gerhard Köbler finden wir dazu folgendes:
Zitat:
„Mensch
ist
das
beseelte
mit
Verstand
und
Sprachvermögen
begabte
Lebewesen
von
seiner Geburt bis zu seinem Tode.“
So also definieren Juristen den Menschen.
Man kann dem Ganzen aber noch eine Ergänzung hinzufügen und sagen:
„Der
Mensch
ist
das
beseelte
mit
Verstand
und
Sprachvermögen
begabte
Lebewesen
von
seiner Geburt bis zu seinem Tod, hervorgegangen aus einem Schöpfungsakt.“
Wobei
mit
Schöpfungsakt
nichts
Biblisches
gemeint
ist,
sondern
die
Vereinigung
von
Mann
und
Weib,
aus
der
ein
neuer
Mensch,
ein
göttliches Wesen, hervorgebracht wurde.
Um eine Definition für die Person zu finden, braucht man nur in den Duden zu schauen, dort finden wir zu Person folgendes:
Zitat: „Aus dem Etruskischen (über lat. persona – „Maske des Schauspielers“ von etruskisch phersu – „Maske“).“
Fakt ist also: Eine Person ist eine Maske, etwas übergestülptes, eine fiktionale Gestalt, gleich einer Rolle in einem Spiel.
Wir
alle
benutzen
diese
Masken
oder
Personen
täglich,
ohne
dass
wir
uns
dessen
bewusst
sind.
Hier
ein
Beispiel,
wie
der
Mensch
eine
Person, also eine Maske, benutzt:
Jeder
Mensch
nutzt
ganz
gerne
Elektrizität
in
seinem
Haushalt,
um
zum
Beispiel
Essen
zuzubereiten,
Wäsche
zu
waschen,
im
Internet
zu
surfen
etc.
Dazu
muss
der
Mensch
einen
Vertrag
mit
einem
Stromanbieter
eingehen.
Dieses
geschieht
über
die
Person.
Indem
der
Stromnutzer
einen
Vertrag
eingeht,
erwirbt
er
Rechte,
und
zwar
das
Recht,
den
Strom,
der
aus
der
Steckdose
kommt,
zu
nutzen,
solange
er
seine
vertraglichen
finaziellen
Verpflichtungen
nachkommt.
Werden
die
Zahlungen
eingestellt,
wird
der
Person
das
Recht
entzogen, den Strom zu nutzen, der Strom wird abgestellt. Der Strom-Kunde ist also eine Person.
Fazit:
„Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.“
Wählen
wir
zum
Beispiel
einen
Menschen
in
ein
Amt,
indem
wir
ihn
legitimieren
für
uns
Entscheidungen
zu
treffen,
bekommt
der
gewählte Mensch eine Person, eine Maske übergestülpt. Die Person wäre dann zum Beispiel der Bürgermeister (Schulze).
Diese
menschengemachte
Fiktion
dient
dazu,
dass
die
im
Naturrecht
stehenden
Menschen
das
Leben
mit-
und
untereinander
regeln
könne
n.
Mensch = Naturrecht
Person = menschengemachte Fiktion = See- und Handelsrecht
Personen werden Menschen zugeordnet.
Ein Mensch wird geboren. Erinnern wir uns noch einmal an den 1. § aus dem Allgemeinen Landrecht für preußische Staaten:
“Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.”
Wird ein Mensch geboren, so wird er in einen Staat hineingeboren, in eine Gruppe von Menschen, die sich organisiert hat: Die
sogenannte bürgerliche Gesellschaft.
Halten wir fest: Der Mensch wird ins Staatsrecht geboren.
Im Staatsrecht gibt es zum Abstammungsprinzip zwei verschiedene Rechtssätze. Das „Ius sanguinis“ und das „Ius soli“. Schauen wir
hierzu wieder in Köblers juristisches Wörterbuch, dort steht:
Ius sanguinis: ([lat.] Recht des Bluts) ist der Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit
seiner Eltern (Vater, Mutter) erlangt.
Ius soli: ([lat.] Recht des Bodens) ist der Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit des
Geburtsorts erlangt.
Für Deutschland und den größten Teil der östlichen Hemisphäre gilt der Grundsatz „Ius sanguinis”, also das Recht des Blutes. Das
Kind erhält die Staatsangehörigkeit seiner Eltern. Egal, an welchem Ort eine Deutsche Mutter ihr Kind zur Welt bringt, bekommt es die
Deutsche Staatsangehörigkeit.
Im angelsächsischen Rechtskreis gilt der Grundsatz „Ius soli”, also das Recht des Bodens. Das Kind erhält die Staatsangehörigkeit des
Ortes, an dem es geboren wurde. Wenn zum Beispiel eine Argentinierin in einem US Amerikanischen Verkehrsflugzeug, in elf
Kilometern Höhe, auf dem Flug nach irgendwo, ein Kind zur Welt bringt, dann bekommt dieses Kind die Staatsbürgerschaft der USA.
Die entscheidende Frage, wenn ein Mensch geboren wird, scheint also zu sein: Von welchen Eltern oder an welchem Ort wurde der
Mensch geboren?
Sie wurden wahrscheinlich in Deutschland geboren!? Wenn nicht, dann stellen Sie sich das jetzt bitte einfach vor: Dann ist es jetzt
erforderlich, eine staatsrechtliche Betrachtung der sogenannten Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen.
Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ ist das höchste Organ in der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“, denn dessen
Entscheidungen binden alle Organe und Behörden des Bundes. So sagt das BVG.
Und eben dieses Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil im Jahre 1973 festgestellt, dass das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert und weder mit der Kapitulation der Wehrmacht noch mit der Ausübung fremder
Staatsgewalt untergegangen ist.
Weiter heißt es: „Das Deutsche Reich besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht
handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches
Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.”
Die Kernaussagen dieses Urteils sind:
1.
Das Deutsche Reich besitzt Rechtsfähigkeit.
2.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
Im Besatzungsrecht der Amerikaner, den Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force, (SHAEF)-Gesetzen, zu deutsch: Oberstes
Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte, wurde Folgendes festgelegt: “Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen
Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.”
Von der Ausdehnung her ist Deutschland also Hitlerdeutschland
bzw. Weimarer Republik.
Da die deutsche Sprache eine sehr präzise Sprache ist und
Verhältnisse, wie kaum eine andere Sprache, bis ins
Mikroskopische beschreibt, müssen wir uns das SHAEF-Gesetz Nr.
52 Art. VII Abs. (e) noch einmal genauer betrachten. Dort wird
festgestellt: „Deutschland bedeutet das Gebiet …“
Und genau das ist das Entscheidende: Deutschland ist nichts
anderes als ein Territorium. Hier ist nicht die Rede von einem
Staat Deutschland, sondern lediglich von einem Gebiet,
gleichbedeutend mit Bereich, Gelände, Gegend, nicht mehr und
nicht weniger.
In der Proklamation Nummer 2 der Militärregierung der
Amerikanischen Zone heißt es außerdem:
“Innerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit
Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten
bezeichnet werden.”
Das ist Interessant: Verwaltungsgebiete werden jetzt als Staaten bezeichnet.
Das ist exakt das Gleiche wie: Die WK Schleswig-Holstein legt ab heute fest: Hund heißt jetzt Katze!
Aus keinem anderen Grund behauptet die Bundesrepublik Deutschland heute noch immer, sie sei ein Staat und sagt damit nicht
einmal die Unwahrheit.
Das bedeutet aber trotzdem, dass in der Verpackung etwas anderes drin ist als drauf steht und dass das umbenannte
Verwaltungsgebiet immer noch ein Verwaltungsgebiet ist und bleibt!
Weiterhin bedeutet es, dass die sogenannte „BRiD“ im Handelsrecht unterwegs ist und nicht im Staatsrecht.
Verwaltung = Handelsrecht
Im Jahr 1942 haben 192 Länder dieser Erde die UN als Feindstaaten-Organisation gegründet und das Deutsche Reich als Feind erklärt.
Die Feindstaatenklausel der UN-Charta ist bis zum heutigen Tage in Kraft.
Laut UN-Charta ist das Deutsche Volk nach Artikel 53 und Artikel 107 im Stande von 31.12.1937 als Feind entmündigt. Die
Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 73 der UN-Charta als Treuhänder des Gebietes des Deutschen Reiches, wie es am 31.
Dezember 1937 (Hitlerdeutschland) bestanden hat, eingesetzt. Die BRiD ist somit Treuhänder der Verwaltung und außerdem seit dem
18. September 1973 Feind des Deutschen Reichs.
Den Beweis für die treuhändische Verwaltung finden wir unter anderem im Artikel 133 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik in
Deutschland, dort heißt es: “Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes ein.”
Betrachten wir diesen Satz wieder genauer, dann wird mehr als deutlich, dass sich dieses Szenario nur im Handelsrecht abspielen
kann, da es hier um Rechte und Pflichten in einem Wirtschaftsgebiet geht. Und auch hier müssen wir leider wieder feststellen: In der
Verpackung ist nicht das, was draufsteht. Die Verpackung wurde zwar mit Staat etikettiert, schauen wir aber hinein, finden wir ein
Wirtschaftsgebiet vor. Das bedeutet nichts anderes als dass die BRiD ausschließlich im Handelsrecht agiert.
Wenn wir nun schon über den Begriff „Staat“ nachdenken und bereits gelernt haben, dass
es einen Staat gibt, der existent und rechtsfähig ist, nämlich das Deutsche Reich, dann
werfen wir doch einmal einen Blick in die Verfassung dieses Deutschen Reiches von 1871.
In der Präambel lesen wir Folgendes:
„Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine
Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine
Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog
von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des
Großherzogthums Hessen schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes
und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des
Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird
nachstehende Verfassung haben.“
Ups, hatten wir nicht gerade ein paar Abschnitte weiter oben im Artikel 133 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“
gelesen, dass der BUND in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes tritt?
Und in der Verfassung von 1871 lesen wir nun, dass es einen BUND gibt, der den Namen Deutsches Reich führen wird?
Kann es sein, dass Begriffe absichtlich doppelt belegt werden, um Verwirrung zu stiften und Aufklärung zu erschweren?
Das eine ist nämlich der Bund der alliierten Verwaltung (BRiD), welcher im Handelsrecht agiert.
Das andere ist der ewige Bund zum Schutze des Bundesgebietes, des gültigen Rechts und zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen
Volkes, genannt: Deutsches Reich, welcher im Staatsrecht agiert.
Die BRiD („der Bund“) ist somit nur eine Staatssimulation im Handelsrecht.
Sigmar Gabriel, bis 2019 Mitglied des Bundestages der BRiD scheint das mit der Feststellung, “Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer
Nichtregierungsorganisation in Deutschland, das ist, was sie ist”, ähnlich zu sehen.
Aber was bedeutet nun also geboren in der Bundesrepublik Deutschland?
Im Geburtenbuch, heute Geburtenregister, findet man statt Menschen ausschließlich
unbestimmte Personen, da weder Name noch Familienname in dem Dokument
auftauchen. Wichtiger scheint hier der Beruf zu sein. Beim Kinde wird hier lediglich der
Vorname erwähnt. Mit einem solchen Dokument gehen die Eltern dann zur Verwaltung
und registrieren dort das neugeborene Kind. Woraufhin die Verwaltung eine
Geburtsurkunde ausstellt.
Auf der Geburtsurkunde sind im Vergleich zum Geburtenbuch drei Dinge
besonders zu beachten:
1.
Es gibt eine Registernummer.
2.
Es gibt auf einmal die Bezeichnung
“Geburtsname”. Diese Bezeichnung gab
es im Geburtenbuch bzw. im
Geburtenregister
nicht. Das heißt, diese Information muss
sich die Verwaltung an anderer Stelle
geholt haben.
3.
Aus dem Knaben wurde jetzt das Attribut “Geschlecht: männlich” und das sind
unterschiedliche Dinge.
Da drängt sich doch gleich die nächste Frage auf: Auf welcher gesetzlichen Grundlage
erstellt die Verwaltung eigentlich eine solche Geburtsurkunde?
Im sogenannten Personenstandsgesetz finden wir unter § 21, Absatz 3 im vierten Satz einen Hinweis auf unsere Frage, dort heißt es:
“auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes”
Nun wissen wir aber mittlerweile, dass die BRiD kein Staat ist, sondern eine Verwaltung im Handelsrecht.
Kann denn eine Verwaltung, also eine Firma, Staatsangehörigkeiten vergeben? Mit Nichten, nein, natürlich nicht! Deshalb wird bei der
Registrierung im System und später bei der Ausstellung des sogenannten Personalausweises auch nur das Adjektiv “deutsch”
eingetragen.
Damit wird aber nur vermutet, dass wir Deutsche sind. Wir sind nicht nur entmündigt, sondern durch die UNO zu „Verwaltende
Feinde.“ (siehe Feindstaatenklausel).
Das war ja schon nah dran, aber das ist es noch nicht. Schauen wir deshalb noch eine Zeile weiter.
Unter § 21, Absatz 3 im fünften Satz kommen wir der Antwort unserer Frage noch näher. Dort finden wir den Satz:
“auf das Sachrecht, dem die Namensführung des Kindes unterliegt.”
Sachrecht ist doch Handelsrecht und wenn es um Sachen geht, dann ist das BGB zuständig.
Schauen wir dort nach, werden wir schnell fündig. Im Einführungsgesetz des BGB steht unter Artikel 10 folgendes:
“Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.”
Auch schon wieder Unfug: Die BRiD ist kein Staat, das wissen wir jetzt. Also müsste der Satz richtig lauten:
“Der Name einer Person unterliegt dem Recht der Verwaltung, dem die Person angehört.”
Noch einmal zur Erinnerung:
Verwaltungen sind im Handelsrecht unterwegs. Verwaltung = Handelsrecht.
Vielleicht hilft uns das Handelsgesetzbuch weiter!?
Ja, siehe da, im Handelsgesetzbuch unter § 17 werden wir fündig und lesen dort folgenden Eintrag: “Die Firma eines Kaufmannes ist
der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.”
Name und Firma werden hier in einem Satz genannt. Schauen wir uns die Geburtsurkunde an, so fällt uns auf, dass dort kein
Familienname, sondern lediglich ein Geburtsname auftaucht. Ebenso ist es, wenn wir uns unseren BRiD-Personalausweis anschauen.
Auch auf diesem gibt es keinen Familiennamen. Nur ein Name und ein Vorname. Was bedeutet das?
Die Verwaltung errichtet bei Ausstellung einer Geburtsurkunde im Sachrecht eine Firma. Aus dem Knaben wurde dann das Attribut
männlich, daraus später der Herr und daraus wiederum der Herr Wurst. Somit ist Herr Wurst eine Person (Maske), die einem
Menschen zugeordnet wurde, nämlich dem Menschen Hans. Der Mensch agiert also unwissentlich als Treuhänder der Person im
Handelsrecht. (Täuschung im Rechtsverkehr)
Weitere Beweise dafür finden wir in der Verordnung über Personalausweise.
Im ersten Absatz heißt es dort:
“Der Antrag auf Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz
2 … muss folgende Angaben enthalten:“
1.
Angaben, die zur Feststellung der Identität von juristischen
und natürlichen Personen notwendig sind,”
Es wird hier also strikt unterschieden zwischen juristischer
Person (Firma) und natürlicher Person (Mensch).
“a) bei natürlichen Personen insbesondere der Familienname,
die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die
Anschrift der Hauptwohnung,”
Interessant ist, dass die natürliche Person hier durch den Familiennamen gekennzeichnet ist. Wir schauen uns an dieser Stelle den
Personalausweis nochmal genauer an und müssen leider feststellen, dass selbst mit der Lupe kein Familienname zu finden ist. Die
einzige Angabe zur Person ist hier der Name. In der Verordnung über Personalausweise finden wir dazu folgendes:
“b) bei juristischen Personen insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist
in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizufügen.”
Juristische Personen sind somit gekennzeichnet durch den Namen und eine Errichtungsurkunde, in diesem Fall duch die
Geburtsurkunde. Deshalb sollten wir uns folgendes merken:
Natürliche Person – Familienname
Juristische Person – Name
Schauen wir uns noch einmal die Staatsangehörigkeit an. Wären wir deutsche Staatsbürger, müsste unter der Rubrik
„Staatsangehörigkeit“ im Personalausweis Deutscher stehen und wären wir sogenannte „Bundesbürger“, müsste in der selben Rubrik
„Bundesrepublik Deutschland“ stehen. Beide Einträge suchen wir vergeblich auf dem Dokument.
Stattdessen steht dort das Adjektiv deutsch.
Schauen wir nun in das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954. Im Artikel 27 heißt es:
“Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt,
einen Personalausweis aus.”
Laut diesem Papier der UN sind wir Deutschen also Staatenlose und die Verwaltung verkauft uns das als „Staatsangehörigkeit
deutsch“, selbstverständlich klein geschrieben, damit wir unseren Stellenwert auch ja verinnerlichen.
Es liegt also lediglich die Vermutung vor, dass wir Deutsche sind.
Und auch dieses lässt sich wieder Beweisen.
Nachzulesen in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz 1.2.3.1. Hier steht schwarz auf weiß:
Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer
zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch
Staatsangehörigkeitsurkunde).
Das bedeutet:
Wir Deutsche sind Ausländer, bis wir das Gegenteil
durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (oder Vergleichbares) beweisen können!
Wir sind zwar die als Knaben und Mädchen geborene Menschen, doch als in Deutschland geborene Kinder wurde uns aufgrund der
juristischen Unkenntnis unserer Eltern von der Treuhandverwaltung der Feindstaaten-Organisation eine juristische Person
zugeordnet, mit den Attributen männlich oder weiblich, staatenlose Ausländer und vermutete Deutsche. So etwas nennt man
Täuschung im Rechtsverkehr!
Da wir uns alle des Namens der Person bedienen und wir uns regelmäßig mit ihm als Herr oder Frau Wurst identifizieren, agieren wir
als kaufmännische Treuhänder für eine Firma, die von der Verwaltung im Handelsrecht eingerichtet wurde. Wir haben eine Person
bekommen, und zwar eine juristische!
Wir müssen für alles den Kopf hinhalten, wir haften für jeden „Schaden“, und haben nichts davon. Wir wurden entrechtet und werden
als Sache behandelt. Das ist übrigens auch der Grund, weshalb man beim „Amt“ einem Sachbearbeiter gegenüber sitzt oder weshalb
der Richter in einer sogenannten Gerichtsverhandlung die Sitzung mit den Worten: “Es wird verhandelt in der Sache …”, eröffnet.
Und selbst an solch einem Ort wird Handel betrieben!
Die Erklärung dafür ist Folgende: Die Person, die uns von der Verwaltung angedreht wurde, ist eine juristische Person, also nichts
weiter als eine Sache. Dadurch haben wir Deutsche beinahe ausschließlich nur Nachteile und selten Vorteile.
Mensch oder Person? Teil 1