die Wahlkommission der Preußischen Provinz Schleswig-Holstein, die sich am
5. August 2022 ordentlich gegründet hat, ist in vollem Umfang handlungsfähig.
Sie
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Unterlagen
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gemäß
dem
RuStaG
vom 22. Juli 1913 nachweisen zu können, erfahren Sie hier:
Wenn Sie unsicher sind, über welche Vorfahren Sie ableiten müssen, dann nutzen Sie bitte die einfach zu bedienende Funktion
Sämtliche benötigten Anträge und Hilfestellungen zum Ausfüllen der Anträge, finden Sie im Menü
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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Seite, nutzen Sie hierfür einfach die angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
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